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Glossar

Beschreibungen des Begriffes:

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

Die LuFV soll den Erhalt der bestehenden Schienenwege des Bundes sicherstellen. Sie wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DB AG geschlossen, im Jahr 2014 zum zweiten Mal. Im Rahmen der LuFV stellt der Bund im Durchschnitt jährlich 3,316 Mrd. Euro für Ersatzinvestitionen im Schienennetz zur Verfügung. Im Gegenzug muss die DB AG klar definierte Zielvorgaben erfüllen und in einem festgelegten Umfang eigene Finanzmittel zum Netzerhalt einsetzen.

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